DR. Popov Žáha Kräutertee in Aufgussbeuteln 30 g
DR. Popov Žáha Kräutertee in Aufgussbeuteln 30 g
Žáha tea obsahuje Byliny pro normální trávení:
- Máta peprná udržuje normální činnost trávicí soustavy a střev a je také vhodná při nadýmání.
- také všechny ostatní obsažené Byliny udržují správné trávení.
Zwei Trichterbeutel mit 0,5 l kochendem Wasser übergießen, abdecken und 15 Minuten lang ziehen lassen, bis sie abgekühlt sind. Abseihen und viermal trinken (nach jeweils etwa einer Stunde).
Empfehlungen
Reduzieren Sie den Konsum von Süßigkeiten, gesüßten Getränken, Kaffee, Alkohol, fettigen und gebratenen Lebensmitteln und ernähren Sie sich leicht und mit viel Grünzeug.
Minze (42%), Johanniskraut, Zichorie, Schafgarbe, Omanwurzel, Bockshornklee-Rhizom, Enzianwurzel (5%)
Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten. Nicht für Kinder geeignet. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Dieses Produkt ist nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung gedacht. Trocken und bei 5-25 °C lagern.
Die Kräutertees von Dr. Popov sind rein natürliche Kräutermischungen, die keine Konservierungs- oder Farbstoffe enthalten. Die verwendeten Kräuter sind zertifiziert. Die Tees sind für den täglichen Verzehr geeignet. Sie sind ein ideales Getränk, da sie den Körper mit Vitaminen, Mineralien und anderen wichtigen Stoffen in einer gut absorbierten Form versorgen.
Kräutertee ist in der Regel ein Aufguss aus Kräutern, kann aber auch mit schwarzem oder grünem Tee kombiniert werden, entweder bei der Herstellung der Mischung oder nach dem Aufguss. Er wird als portionierter Tee oder als loser Tee verkauft. In der Regel genügt es, den frischen oder getrockneten Teil des Krauts mit kochendem Wasser zu übergießen und die Droge einige Minuten ziehen zu lassen. Tee aus frischen Kräutern ist stärker, da die Heilstoffe mit der Zeit verschwinden und die Droge ihre Wirksamkeit verliert. Es gibt auch ein Verfahren des Aufgusses mit kaltem Wasser, das Mazerieren genannt wird, das sanfter ist, aber mehrere Stunden dauert.
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 verbietet die Weitergabe von Informationen über die Auswirkungen unserer Produkte auf den menschlichen Körper.